Im Rahmen der Planung einer Geschäftsgründung muss der Existenzgründer sich unter anderem für eine Rechtsform entscheiden. Zur Wahl stehen hier neben dem weit verbreiteten Einzelunternehmen auch zahlreiche juristische Gesellschaften, wie beispielsweise die GmbH, Aktiengesellschaft (AG) oder offene Handelsgesellschaft (oHG). Bei der Wahl der passenden Rechtsform spielen die verschiedensten Aspekte eine Rolle, wie zum Beispiel die Höhe des Eigenkapitals, Anzahl der Gründer oder auch die steuerliche Behandlung. Für die richtige Entscheidung sollte daher Rat und Hilfestellung von entsprechenden Organisationen in Anspruch genommen werden.
Vorlagen juristische Gesellschaften helfen bei der Gründung
Je nachdem, für welche Gesellschaftsform man sich entschieden hat, sind gewisse formale Anforderungen zu erfüllen. So werden beispielsweise Geschäftsführerverträge, Gesellschafterbeschlüsse, eine Geschäftsordnung oder eine Vollmacht für Prokura benötigt. Mit Mustern und Vorlagen juristische Gesellschaften ist der Unternehmer auf der sicheren Seite, alle gesetzlichen Anforderungen und Bestimmung – abhängig von der jeweiligen Rechtsform – zu erfüllen. Ebenso dienen die Vorlagen juristische Gesellschaften dazu, Existenzgründern bestimmte, vom Gesetzgeber aufgelegte Pflichten zu erleichtern. Beispielsweise können Muster für eine Gesellschafterliste oder beispielhafte Formulierungen für Insolvenzanträge oder Rangrücktrittserklärungen genutzt werden.
Vorlagen juristische Gesellschaften unterscheiden sich je nach der Rechtsform
So viele verschiedene Formen von juristischen Gesellschaften zur Wahl stehen, so unterschiedlich sind auch deren formalen Anforderungen sowie gesetzliche Bestimmungen. Daher werden die Vorlagen juristische Gesellschaften, auch der Übersichtlichkeit halber, nach den einzelnen Rechtsformen sortiert. So kann der Existenzgründer immer auf die für sich passenden Vordrucke zugreifen. Darüber hinaus bieten diese Vorlagen dem Unternehmen auch einen Überblick über die zu erfüllenden Gründungsvoraussetzungen, können jedoch keine kompetente steuerliche und rechtliche Beratung ersetzen.
