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Unternehmerkredit

Einen Unternehmerkredit können sowohl bestehende Firmen als auch Existenzgründer in Anspruch nehmen. Er wird von der KfW-Mittelstandsbank vergeben. Die Antragstellung erfolgt jedoch grundsätzlich über die persönliche Hausbank.

 

Wichtige Eckpunkte des Unternehmerkredits
Geschäftliche Vorhaben können im Rahmen des KfW-Unternehmerkredits zu 100 Prozent finanziert werden. Der maximale Finanzierungsbetrag ist auf zehn Millionen Euro begrenzt. In Anspruch genommen werden kann diese Kreditform von freiberuflichen und gewerblichen Existenzgründern, ebenso wie von in- und ausländischen Unternehmen. Auch der Kauf von Gewerbeimmobilien, die vermietet oder verpachtet werden, können mit dem Unternehmerkredit finanziert werden.

Die Kreditlaufzeit kann frei festgelegt werden, ist aber auf höchstens zehn Jahre begrenzt. Auch die Vereinbarung von maximal zwei tilgungsfreien Anlaufjahren, was besonders für Existenzgründer reizvoll ist, ist möglich. Bei Bedarf kann auch ein endfälliges Darlehen gewährt werden. Auch in der Tilgungsphase unterscheidet sich der KfW-Unternehmerkredit in einigen Punkten von herkömmlichen Bankfinanzierungen. Während der tilgungsfreien Jahre muss der Kreditnehmer lediglich für die anfallenden Kreditzinsen aufkommen. Danach werden im vierteljährlichen Rhythmus feste Tilgungsraten fällig, die immer gleich hoch sind und daher für Selbstständigen fest einkalkulierbar sind.

 

Was muss man bei der Antragstellung für den Unternehmerkredit beachten?
Wichtigster Grundsatz ist, dass eine Investition in ein Geschäftsvorhaben erst erfolgen sollte, wenn der Unternehmerkredit abschließend bewilligt wurde. Obwohl der Kredit von der KfW-Mittelstandsbank vergeben wird, muss der Antrag immer über die eigenen Hausbank oder Sparkasse gestellt werden. Als Sicherheiten werden meist die banküblichen Abtretungen von Ansprüchen, wie Einnahmen oder Grundstücks-Hypotheken, verlangt. Wie in der Regel bei jeder Förderung ist auch beim Unternehmerkredit ein aussagekräftiger Businessplan zwingend gefordert.

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