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Rechtsformen

Im Rahmen einer Unternehmensgründung muss sich der Existenzgründung auch über die gewünschte Rechtsform klar werden. Die Rechtsform kann man allgemein als Gerüst für den Betrieb betrachten. Mit der Rechtsform sind auch verschiedene Rechte und Pflichten verbunden. Grundsätzlich unterscheidet man die Rechtsformen nach Ein-Personen-Gründungen, Personengesellschaft und Kapitalgesellschaften.

 

Welche Rechtsformen gibt es?
Wird das Unternehmen das eine Ein-Personen-Gründung ins Leben gerufen, kommen als mögliche Rechtsformen das Einzelunternehmen, die Ein-Personen-GmbH oder die Ein-Personen-AG in Betracht. Bei Personengesellschaften sind in der Regel mehrere Gründer zu finden. Kennzeichnend für eine Personengesellschaft ist, dass alle Gesellschaften auch mit ihrem privaten, persönlichen Vermögen für Unternehmensschulden haften. Vorteilhaft ist hier, dass kein festes Mindestkapital erforderlich ist. Bei den Personengesellschaften unterscheidet man die GbR (Gesellschaft des bürgerlichen Rechts), die KG (Kommanditgesellschaft), die OHG (Offene Handelsgesellschaft), die PartG (Partnergesellschaft) sowie die GmbH & Co. KG. Für Kapitalgesellschaften spricht die mögliche Haftungsbeschränkung.

Auch hier finden sich grundsätzliche mehrere Gründer. Bei diesen Rechtsformen müssen die Gesellschafter nur in Höhe ihrer persönlichen Einlage für Unternehmensverbindlichkeiten aufkommen, allerdings ist hier in der Regel ein Mindestkapital erforderlich. Bei den Kapitalgesellschaften unterscheidet man die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft als GmbH, die Aktiengesellschaft (AG) sowie die Limited (Ltd.).

 

Wie wählt man die richtige Rechtsform aus?
Aufgrund der Vielzahl von Möglichkeiten sollten Existenzgründer sich bei der Wahl der Rechtsform auf jeden Fall durch ihren Steuer- oder Rechtsberater helfen lassen. Dies ist wichtig, da mit der Festlegung der Rechtsform auch finanzielle, steuerliche und rechtliche Auswirkungen einhergehen. Auch der Besuch eines Existenzgründerseminars kann bei dieser Entscheidung helfen.

Rechtsformen

Die Aktiengesellschaft, kurz AG, ist eine sehr bedeutende und weit verbreitete Rechtsform.   weiterlesen

Stiftungen verfolgen mithilfe eines Vermögens eines bestimmten, durch den Stifter festgelegten Zweck.   weiterlesen

Kennzeichen der Europäischen Privatgesellschaft / EPG / EPC   weiterlesen

Nach Artikel 9 des Grundgesetzes gilt die sogenannte Vereinsfreiheit. Demnach haben alle Bundesbürger das Recht, einen Verein zu gründen, solange dieser nicht den geltenden Strafgesetzen wiederspricht.   weiterlesen

Die Europäische Privatgesellschaft (EPG) ist eine übernationale Gesellschaft mit geschränkter Haftung. Deshalb wird im Volksmund auch von der Europa GmbH gesprochen.   weiterlesen

Eine wichtige Entscheidung auf dem Weg der Existenzgründung betrifft die Wahl der passenden Rechtsform.   weiterlesen

Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft, kurz eG, kommt sowohl für Existenzgründungen als auch für Kooperationen unter Mittelständlern in Frage.   weiterlesen

Innerhalb der Europäischen Union haben Unternehmer und Existenzgründer das Recht auf die sogenannte Niederlassungsfreiheit.   weiterlesen

Bei der Wahl der passenden Rechtsform kommt häufig auch die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Betracht.   weiterlesen

Die GmbH & Co. KG gehört zu den Kommanditgesellschaften, allerdings mit besonderen Kennzeichen:   weiterlesen

Eine stille Gesellschaft kommt zustande, indem sich ein sogenannter stiller Gesellschafter mit einer Vermögenseinlage an einem Unternehmen beteiligt.   weiterlesen

oHG (offene Handelsgesellschaft) und GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) sind sich in ihrem Wesen sehr ähnlich.   weiterlesen

Die KG, kurz für Kommanditgesellschaft, ist eine sogenannte Personengesellschaft und besteht aus mindestens zwei Personen.   weiterlesen

Bei der Unternehmergesellschaft, UG (haftungsbeschränkt), handelt es sich um eine Variante der GmbH für kleinere Unternehmen.   weiterlesen

Selbstständige, die sich mit einem weiteren oder auch mehreren Partnern zu einer Zusammenarbeit entschließen, werden automatisch zu einer sogenannten GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts).   weiterlesen

Eine PartG, Abkürzung für Partnergesellschaft, steht als Rechtsform nur Freiberuflern, die sich zu einem Partnerschaft zusammenschließen, offen.   weiterlesen

Sobald Gewerbetreibende oder Freiberufler ihr Geschäft eröffnen, sind sie im Prinzip ein Einzelunternehmen.   weiterlesen

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