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private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung ist das Gegenstück zur gesetzlichen Krankenversicherung des deutschen Sozialversicherungssystems. Die private Krankenversicherung steht allen Beschäftigten offen, die nicht zu den Pflichtversicherten der GKV zählen.

 

Wer kann sich in der privaten Krankenversicherung absichern?
Nicht pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind Selbstständige, außer Landwirte und Künstler. Auch Arbeitnehmer, deren Bruttojahreseinkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze übersteigt, können sich privat krankenversichern. Grundsätzlich gilt in Deutschland seit dem 01. Januar 2009 die sogenannte Krankenversicherungspflicht, das heißt, jeder Deutsche muss sich krankenversichern. Die Personengruppe der nicht Pflichtversicherten hat dabei die freie Wahl, ob sie sich in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung versichern möchten.

Gesetzlich Pflichtversicherte können dagegen lediglich eine private Kranken-Zusatzversicherung abschließen. Die private Krankenversicherung kann durchaus günstiger sein. Dies ist jedoch abhängig vom jeweiligen Einzelfall und kann nicht pauschalisiert werden. Müssen Kinder und Ehegatten, die in der GKV im Rahmen der Familienversicherung ohne Zusatzbeitrag mitversichert sind, auch privat krankenversichert werden, ist die gesetzliche Absicherung in der Regel die günstigere Variante.

 

Welche Leistungen umfasst die private Krankenversicherung?
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung variieren je nach Gesellschaft und abgeschlossenem Tarif. Verallgemeinernd kann jedoch gesagt werden, dass die Leistungen umfassender als der gesetzliche Schutz sind. Zusätzlich zu den Leistungen der GKV sind beispielsweise – abhängig vom gewählten Tarif – folgende Punkte mitversichert: Ein-Bett-Zimmer bei stationärer Behandlung, zusätzliche kieferorthopädische Behandlungen, Zahnersatz in Form von Prothesen oder Kronen und Behandlung durch den Chefarzt. Ein Nachteil ist allerdings, dass vor Antragsannahme eine Gesundheitsprüfung – anhand der ausgefüllten Antragsfragen – vorgenommen wird und es eventuell zur Ablehnung oder zu Risikoschlägen kommen kann.

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