Seit Juni 2008 liegt im Deutschen Bundestag das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) vor. Seither kann die sogenannte Mini GmbH, bei der auch von der Unternehmergesellschaft gesprochen wird, gegründet werden.
Was ist die Mini GmbH?
Als Unterform der normalen GmbH kann die Mini GmbH gegründet werden. Dabei liegt der größte Unterschied in der Höhe des Stammkapitals: Bei der Mini GmbH muss mindestens ein Euro eingelegt werden, bei einer gängigen GmbH sind es 25.000 Euro. Während bei der GmbH allerdings Sacheinlagen ins Stammkapital einfließen, gilt das bei der Mini GmbH nicht. Ist das Stammkapital in voller Höhe gezahlt, kann der Handelsregistereintrag folgen.
Als eigene Rechtspersönlichkeit muss die Mini GmbH sämtliche Verbindlichkeiten aus dem Gesellschaftsvermögen zahlen. Nachdem die Existenzgründung von vielen Menschen aus Angst vor der persönlichen Haftung gemieden wird, ist diese Haftungsform neben der geringen Mindesteinlage sehr attraktiv an der Mini GmbH. Über die beschränkte Haftung muss Auskunft gegeben werden, weshalb sich der Gesellschafter einer Mini GmbH dazu verpflichtet, auf sämtlichem Geschäftsverkehr den Zusatz „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“ oder „UG (haftungsbeschränkt)“ zu vermerken.
Gründung der Mini GmbH
Die Gesellschafter der Mini GmbH verpflichten sich, pro Jahr mindestens ein Viertel des eingenommenen Gewinns (nicht Einnahmen, sondern Gewinn) zurückzulegen, das schreibt der Gesetzgeber vor. So sollen beizeiten die Mindesteinlagen einer gängigen GmbH, also die 25.000 Euro, erreicht werden. Wenn dem so ist, kann die Mini GmbH in eine GmbH umgewandelt werden. Maximal können drei Gesellschafter eine Mini GmbH gründen, wofür ein Musterprotokoll verwendet werden kann. Hierin stehen die Satzung, die Gesellschafterliste und die Geschäftsführerbestellung. Das Musterprotokoll muss notariell beglaubigt werden; meist liegen die Kosten dafür nur im zweistelligen Bereich.
Die Kosten für die Mini GmbH richten sich nach der Höhe des Stammkapitals: Sie sind schwindend gering, wenn auch die Stammeinlage gering gehalten wird. Die Notarkosten liegen bei zirka 30 Euro, wenn das Stammkapital gering gewählt wurde; dazu fallen noch Kosten für die Anmeldung im Handelsregister an, die bei etwa 100 Euro liegen.
Stammkapital der Mini GmbH
Wie erwähnt, liegt das Mindestkapital bei nur einem Euro. Dies ist ein symbolischer Betrag, der mit der Zeit, wie oben beschrieben, anwachsen muss. Das ist nachvollziehbar, wenn man weiß, dass die Haftung beschränkt ist auf das Stammkapital – mit lediglich einem Euro als Stammkapital ist auch die Haftung eher symbolisch. Steigt das Stammkapital nach oben erwähnter Regelung, fühlen sich Kunden der Mini GmbH sicherer.
Das ist gleichsam ein großer Vorteil der Mini GmbH: Die Angst, größere Beträge aufgrund der Haftung zu verlieren, bringt es mit sich, dass sich weniger Menschen selbstständig machen. Personengesellschaften, wie etwa die KG oder OHG, haben genau damit zu kämpfen, Kapitalgesellschaften, zu denen eben auch die Mini GmbH gehört, haben das Problem nicht.
Vor- und Nachteile der Mini GmbH
Vorteile:
- Einfache, unbürokratische Gründung
- Individuelle Bestimmung der Stammeinlage, dadurch auch leichtere Aufteilung, Zusammenlegung oder Übertragung von Geschäftsanteilen
- kürzere Wartezeiten beim Eintrag ins Handelsregister
Nachteile:
- Zusatz „haftungsbeschränkt“ darf nicht fehlen; Gesellschafter haften sonst mit dem Privatvermögen
- Bei Zahlungsunfähigkeit müssen alle Beteiligten zwischen Geschäftsführer und Gesellschafter Insolvenz anmelden, andernfalls muss mit dem Privatvermögen gehaftet werden
- Mini GmbH ist im Ausland recht unbekannt – wenn internationale Geschäftsbeziehungen winken, kann das Skepsis mit sich bringen
