Im Rahmen der sogenannten High-Tech Gründerfonds werden Existenzgründungen von technologischen Unternehmen gefördert.
Es wird das erforderliche Startkapital zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig profitiert der Existenzgründer von Coachingmaßnahmen rund um alle Fragen seines geplanten Vorhabens. Unterhalten werden die High-Tech Gründerfonds durch eine gemeinsame Initiative, die von der Bundesregierung, der KfW Mittelstandsbank sowie den Industrieunternehmen BASF, Deutsche Telekom und Siemens unterstützt wird.
An welche Zielgruppe richtet sich die Förderung im Rahmen der High-Tech Gründerfonds?
Grundsätzlich kommen für die Förderung durch die High-Tech Gründerfonds alle Technologieunternehmen, deren Gründung nicht länger als ein Jahr zurückliegt, in Betracht. Eine weitere Voraussetzung ist, dass Hauptsitz beziehungsweise Betriebsstätte des Unternehmens in Deutschland liegen muss. Ebenso muss die Bedingung erfüllt sein, dass der Betrieb wachstumsorientiert geführt wird und dass der Besitz mehrheitlich im eigenen Managment, das heißt nicht bei Fremdinvestoren, liegen muss.
Ziel der Förderung durch die High-Tech Gründerfonds ist die Entwicklung von innovativen Ideen und Modellen. Deshalb ist eine weitere Voraussetzung natürlich, dass die entwickelten Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen einen sehr starken innovativen Charakter aufweisen müssen. Ebenso sollten mit der Innovation Wettbewerbsvorteile gegenüber Unternehmen der gleichen Branche erreicht werden können, um gute Erfolgsaussichten und Marktchancen zu haben.
Wie sieht die finanzielle Förderung durch die High-Tech Gründerfonds aus?
Im Rahmen der High-Tech Gründerfonds kann ein Startkapital von bis zu 500.000 Euro eingebracht werden, das sich aus einer Kombination aus offener Beteiligung und Darlehen zusammensetzt. Erforderlich sind dazu jedoch mindestens 20 Prozent Eigenmittel. Um eine Zusage für die Aufnahme in die High-Tech Gründerfonds zu erhalten, muss der Existenzgründer nachweisen, dass die Finanzierung mindestens für die nächsten 18 Monate sichergestellt ist.
