Bei der Wahl der passenden Rechtsform kommt häufig auch die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Betracht. Sie eignet sich – wie ihr Name bereits ausdrückt – bestens für Existenzgründer, die Wert darauf legen, ihre persönliche Haftung zu beschränken.
Wie läuft das Gründungsverfahren einer GmbH ab?
Eine GmbH kann durch einen oder auch mehrere Gesellschafter gegründet werden. Ist nur ein Gesellschafter vorhanden, spricht man von der sogenannten Ein-Personen-GmbH. Für die Gründung einer GmbH ist ein notariell beurkundetes Musterprotokoll erforderlich, das Gesellschaftsvertrag, Geschäftsführerbestellung und Gesellschafterliste zusammenfasst.
Um die Gründung einer GmbH zu erleichtern, finden Existenzgründer im Anhang des GmbH-Gesetzes Musterprotokolle, sowohl für Ein-Personen- als auch Mehr-Personen-Gründungen. Diese Musterprotokolle dürfen alle GmbH-Gründer verwenden, die das Mindeststammkapital von 25.000 Euro in bar erbringen und bei denen maximal drei Gesellschafter beteiligt sind. Für die korrekte Ausarbeitung des Musterprotokolls sollte der Existenzgründer den Rat eines Rechtsanwalts oder Notars einholen. Um die Gründung rechtlich abzuschließen, ist eine notarielle Beurkundung des Musterprotokolls erforderlich sowie die Handelsregister-Eintragung. In der Regel leitet der Notar umgehend das beurkundete Protokoll an das Handelsregister weiter.wie das Gründungsverfahren einer GmbH abläuft
Wie haftet eine GmbH?
Grundsätzlich haftet die GmbH nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen für Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern. Eine Haftung der Gesellschafter mit ihrem privaten Vermögen ist somit in der Regel ausgeschlossen, wobei durch das GmbH-Gesetz jedoch Ausnahmen geregelt sind. So haften Gesellschafter beispielsweise auch mit ihrem Privatvermögen, wenn für Unternehmenskredite gebürgt wird, was häufig durch Banken bei der Kreditvergabe für eine GmbH verlangt wird. Ebenso gilt die beschränkte Haftung nur, wenn alle Vorgaben und Richtlinien des strengen GmbH-Gesetzes eingehalten wurden.
