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Gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist neben Arbeitslosen-, Renten- und Unfallversicherung grundlegender Bestandteil unseres Sozialversicherungssystems. Sie dient zur Absicherung der anfallenden Kosten bei Krankheit.

 

Wer ist in der gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert?
Grundsätzlich gehört die gesetzliche Krankenversicherung zu den sogenannten Pflichtversicherungen für alle Personen. Pflichtversichert sind unter anderen alle Arbeitnehmer, deren jährliches Bruttoeinkommen unter der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, die jährlich neu festgesetzt wird, liegt. Ehegatten und Kinder von pflichtversicherten Arbeitnehmern, die über kein eigenes Einkommen verfügen, sind automatisch und ohne Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert.

Liegt das Jahresbruttoeinkommens eines Arbeitnehmers über der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze, kann er sich auf Wunsch privat krankenversichern. Dazu ist er jedoch nicht verpflichtet, auch ein Verbleib in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ohne Weiteres möglich. Der Beitrag, der für die GKV gezahlt werden muss, wird in Abhängigkeit des Bruttoeinkommens berechnet. Der Beitragssatz ist seit dem 01. Januar 2009 bundeseinheitlich geregelt. Er beträgt derzeit 14,9 Prozent, wovon der Arbeitgeber sieben Prozent trägt. Das heißt, der Arbeitnehmer zahlt monatlich 7,9 Prozent seines Bruttoeinkommens für die gesetzliche Krankenversicherung, allerdings höchstens bis zur aktuell gültigen Beitragsbemessungsgrenze. Der Beitrag für die GKV wird durch den Arbeitgeber einbehalten und an die Sozialbehörden abgeführt.

 

Welche Leistungen erbringt die gesetzliche Krankenversicherung?
Die detaillierten Versicherungsleistungen können je nach Krankenkasse geringfügig variieren. Grundsätzlich gehören folgende Punkte zu den Leistungen der GKV: Ambulante und stationäre Heilbehandlung, zahnärztliche Behandlung, Auslandskrankenversicherungsschutz (innerhalb Europas) sowie die Zahlung von Krankentagegeld ab der siebten Krankheitswoche. Wichtig dabei ist allerdings, dass bei einzelnen Leistungen Zuzahlungen durch den Versicherten gefordert werden. Grundsätzlich kommt die GKV nur für gesundheitsbedingt notwendige Kosten auf.

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