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Geschäftskonto für Existenzgründer

Beim Geschäftskonto scheiden sich die Geister: Die einen sagen, gerade als Existenzgründer sei es unnötig, ein Geschäftskonto anzulegen. Die anderen sagen, ein Geschäftskonto ist geradezu ein Muss, denn zum einen ist es wichtig, private Buchungen von den geschäftlichen zu trennen, zum anderen: Sollte die Existenzgründung mit finanziellen Schwierigkeiten verbunden sein, die vielleicht sogar zu einer Kontosperrung führen, ist davon nur ein Konto betroffen und der Existenzgründer hat die Option, sein Privatkonto weiter zu nutzen.

 

Was unterscheidet das Geschäftskonto vom Privatkonto?
Meist sind Geschäftskonten preisintensiver, allerdings gibt es einige rühmliche Ausnahmen. Ein Vergleich wird zeigen, dass es sogar kostenlose Geschäftskonten gibt, allerdings gilt es, hier den Service genauer unter die Lupe zu nehmen. So sind kostenlose Geschäftskonten oft reine Online-Konten. Teurere Filialbanken haben den Vorteil, einen Ansprechpartner auf Augenhöhe und nicht nur am Telefon zu haben, aber Direktbanken haben in ihrer Servicequalität in den letzten Jahren extrem zugelegt.

 

Geschäftskonto: Mehr Transparenz
Gerade Existenzgründer machen gerne den Fehler und mischen private mit geschäftlichen Buchungen. Das führt zu fehlender Transparenz; schlussendlich fehlt der Durchblick durch die rein geschäftlichen und privaten Posten. Damit kann keine Aussage über das geschäftliche Vermögen und damit die Liquidität gegeben werden; wenn beispielsweise Investoren oder Partner gesucht werden, kann das zu Nachteilen führen. Gerade bei Freiberuflern ist ein gemischtes Konto häufig anzutreffen; insgesamt empfiehlt es sich aber aufgrund der Transparenz, ein gesondertes Geschäftskonto zu führen.

 

Finanzielle Handlungsfreiheit mit Geschäftskonto
Wie eingangs schon kurz erwähnt, fehlt die finanzielle Handlungsfreiheit im Falle einer Kontensperrung. Nun mögen einige denken, dass das Geschäft doch ein Erfolg werde und dieser Fall nicht eintreten wird, aber ein Beispiel soll zeigen, wie wichtig dieser Punkt ist: Der Existenzgründer nimmt sich ein paar Tage Urlaub oder ist auf Geschäftsreise. Das Finanzamt fordert in der Zwischenzeit seine Vorauszahlung an; das Schreiben erlangt aber den Empfänger aufgrund seiner Abwesenheit nicht. Das Finanzamt mahnt an, der Existenzgründer bekommt das gar nicht mit. Mit einer Vollstreckungsankündigung ist der erste Schritt zur Kontosperrung getan; und der Existenzgründer, der sich am Geldautomaten mit Bargeld versorgen möchte, kann nicht agieren, weil das Konto gesperrt ist. Mit getrennten Konten besteht dann die Möglichkeit, aufs Privatkonto zuzugreifen, bis die Angelegenheit mit dem Geschäftskonto wieder erledigt ist.
Hier sollte noch darauf hingewiesen werden, Privat- und Geschäftskonto idealerweise bei verschiedenen Geldinstituten zu führen. Denn auch das Geschäftskonto wird in der Regel nicht auf den Firmennamen, sondern auf den Privatnamen eines Freiberuflers ausgestellt. Spinnen wir den Faden vom oberen Beispiel weiter, würde ein getrenntes Privat- und Geschäftskonto bei einem Geldinstitut bedeuten, dass das Finanzamt die Sperrung des Kontos von „Lieschen Müller“ bei der Beispielbank fordert. Die Beispielbank lässt dann die Angelegenheit überprüfen und stellt fest, dass Frau Müller zwei Konten führt. Im schlimmsten Fall werden beide Konten gesperrt. Das kann bei zwei Geldinstituten nicht passieren. Alternativ ist es auch möglich, sich ein Drittkonto für solche Fälle bei einer Direktbank zuzulegen – die Girokonten kosten in der Regel keinen Cent und erfordern dafür auch keine monatlichen Kontobewegungen. Darauf etwas Geld beiseite gepackt, ist der Selbstständige für solche Fälle gut gerüstet.

Geschäftskonto

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