Im Rahmen der ERP Startfonds werden innovative kleine Technologieunternehmen durch die KfW Mittelstandsbank gefördert.
Dabei soll die Beteiligung der KfW dazu dienen, den offenen Finanzierungsbedarf zu decken, der bei der Entwicklung und Markteinführung von neuen Produkten und Dienstleistungen entsteht.
Wer kann durch die ERP Startfonds finanzielle Unterstützung erhalten?
Grundsätzlich gilt hier, dass kleine Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft antragsberechtigt sind. Das Unternehmen muss außerdem seinen Betriebssitz in Deutschland unterhalten. Weitere Voraussetzung ist, dass der Betrieb die festgelegten Kriterien der EU-Richtlinien für kleine Unternehmen erfüllt.
Das heißt, einen Antrag stellen können nur Firmen, die weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz zehn Millionen Euro nicht übersteigt. Ebenso darf das technologische Unternehmen nicht älter als zehn Jahre sein. Wichtig ist auch, dass eine Zusage nur erfolgt, wenn die Entwicklung der neuen Produkte oder Dienstleistungen zum Großteil im eigenen Betrieb ausgeführt werden. Wird dazu eine Tochterfirma oder ein anderes Unternehmen beauftragt, ist die Förderung mit ERP Startfonds ausgeschlossen. Ebenso ist die Förderung für Betriebe, die finanzielle und wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, nicht erlaubt.
Wie sieht eine Förderung durch ERP Startfonds genau aus?
Grundsätzlich muss man dazu wissen, dass die Förderung erfolgt, indem sich die KfW zusammen mit einem Leadinvestor an dem Unternehmen beteiligt. Leadinvestoren müssen sich gemeinsam mit der KfW Mittelstandsbank in gleicher Höhe an dem Technologieunternehmen beteiligen. Zwischen der KfW und dem Leadinvestor wird ein Kooperationsvertrag geschlossen. Die höchstmögliche Förderung beträgt drei Millionen Euro, die aber in mehreren Raten ausgezahlt werden. In der ersten Finanzierungsrunde kommt es maximal zu einer Auszahlung von 1,5 Millionen Euro.
