Die Arbeitslosenversicherung ist Teil des Sozialversicherungssystems. Jeder Arbeitnehmer zahlt im Rahmen seiner Sozialversicherungsbeiträge auch in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung ein. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg. Regional sind jedoch die örtlichen Arbeitsagenturen für die Sachbearbeitung zuständig. Beaufsichtigt wird das Tun der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Wer ist versichert und wie erfolgt die Beitragsberechnung in der Arbeitslosenversicherung?
Zu den Pflichtversicherten in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung zählen neben Arbeitnehmern – mit Ausnahme von geringfügig Beschäftigten – auch Auszubildende, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende und Selbstständige. Um die Leistungen, die durch die Arbeitsagenturen erbracht werden, finanzieren zu können, müssen in die Arbeitslosenversicherung Pflichtbeiträge eingezahlt werden. Dieser Beitrag wird jeweils zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Der aktuelle Beitragssatz beträgt 2,8 Prozent des Bruttoentgelts. Er wird direkt durch den Arbeitgeber vom Lohn einbehalten und an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt. Bereits beschlossen ist eine Erhöhung des Beitrags zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung: So wird der Prozentsatz ab dem 01. Januar 2011 auf drei Prozent erhöht. Auch bei der Arbeitslosenversicherung gilt die Beitragsbemessungsgrenze. Auf Einkommensteile, die oberhalb dieser Grenze, die jährlich durch die Bundesregierung neu angepasst wird, liegen, werden keine Beiträge berechnet.
Welche Leistungen umfasst die Arbeitslosenversicherung?
Die Arbeitslosenversicherung umfasst ein breites Leistungsspektrum. Wichtigste und auch bekannteste Leistungsart ist die Zahlung des Arbeitslosengeldes I (unter gewissen Voraussetzungen), wenn Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos werden. Weitere Leistungen sind beispielsweise Kurzarbeitergeld, die Vermittlung von Arbeitslosen in eine neue Arbeitsstelle, Förderung der Berufsausbildung, Insolvenzgeld oder Maßnahmen zur Verbesserung der Chancen auf eine neue Beschäftigung. Auch Leistungen an Arbeitgeber werden erbracht, zum Beispiel Zuschüsse bei Einstellung neuer Mitarbeiter.
